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   VG Regensburg, 15.01.2024 - RN 8 K 23.900   

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VG Regensburg, 15.01.2024 - RN 8 K 23.900 (https://dejure.org/2024,1899)
VG Regensburg, Entscheidung vom 15.01.2024 - RN 8 K 23.900 (https://dejure.org/2024,1899)
VG Regensburg, Entscheidung vom 15. Januar 2024 - RN 8 K 23.900 (https://dejure.org/2024,1899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    LuftSiG § 7 Abs. 1a
    Regelfall nach § 7 Abs. 1a LuftSiG, Gesamtwürdigung des Einzelfalls, Ausnahmsweise Annahme der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit trotz Verwirklichung eines Regeltatbestandes

  • rewis.io

    Regelfall nach § 7 Abs. 1a LuftSiG, Gesamtwürdigung des Einzelfalls, Ausnahmsweise Annahme der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit trotz Verwirklichung eines Regeltatbestandes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 15.01.2024 - RN 8 K 23.900
    Umgekehrt folgt daraus, dass "zuverlässig" im Sinn dieser Normen nur ist, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit das ihm Mögliche zum Schutz der Sicherheit des Luftverkehrs zu erbringen, d.h. insbesondere die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.2004 - 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257; BayVGH, B.v. 10.8.2010 - 8 CS 10.1566 - juris Rn. 18).

    Daher ist die Zuverlässigkeit bereits dann zu verneinen, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen (BVerwG, Urt. v. 15.7.2004 - 3 C 33/03 - juris; VG Regensburg, B. v. 30.1.2020 - RN 8 S 20.42 - BeckRS 2020, 3006 Rn. 35 f.).

  • VG Gelsenkirchen, 25.04.2019 - 8 K 11837/17
    Auszug aus VG Regensburg, 15.01.2024 - RN 8 K 23.900
    Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Klägervertreters, dass der mit Strafurteil abgeurteilte Sachverhalt rechtlich - wenigstens hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs - auch deutlich milder zu Gunsten des Klägers hätte bewertet werden können, ist auszuführen, dass es dem Kläger oblegen hätte, wenn er davon ausgegangen wäre, dass das Strafurteil gegen ihn zu Unrecht ergangen sei oder im Rechtsfolgenausspruch zu hoch angesetzt worden sei, im Rahmen des Strafverfahrens auf eine vollständige Aufklärung des Sachverhaltes hinzuwirken bzw. Rechtsmittel beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch einzulegen (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 25.4.2019 - 8 K 11837/17 - BeckRS 2019, 8542 Rn. 37).

    Ergänzend ist noch Folgendes - auf den entsprechenden Vortrag des Klägerbevollmächtigten hin - auszuführen: Im Rahmen der Gesamtwürdigung kommt es nicht darauf an, dass die Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a) BZRG nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist (vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 25.4.2019 - 8 K 11837/17 - BeckRS 2019, 8542 Rn. 33 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 09.06.2017 - 8 ZB 16.1841

    Auswirkung einer strafrechtlichen Verurteilung für die luftsicherheitsrechtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 15.01.2024 - RN 8 K 23.900
    Sie betrifft Fälle, dass die Verurteilung ersichtlich auf einem Rechtsirrtum beruht oder dass gewichtige Anhaltspunkte für eine in wesentlicher Hinsicht fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung durch die Strafgerichte im Sinn des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen (vgl. BayVGH, B. v. 9.6.2017 - 8 ZB 16.1841 - BeckRS 2017, 114839 Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 1 M 100/07

    Zur Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 LuftSiG

    Auszug aus VG Regensburg, 15.01.2024 - RN 8 K 23.900
    Dabei ist zu beachten, dass vorsätzliche Straftaten von einigem Gewicht die Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 LuftSiG in besonderem Maße in Frage stellen (OVG LSA, B.v. 28.6.2007 - 1 M 100/07 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 12.07.2005 - 20 CS 05.1674
    Auszug aus VG Regensburg, 15.01.2024 - RN 8 K 23.900
    Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Straftaten und der Sicherheit des Luftverkehrs muss nach ständiger Rechtsprechung nicht bestehen (vgl. BayVGH, B. v. 12.7.2005 - 20 CS 05.1674 - BeckRS 2005, 16847 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 10.08.2010 - 8 CS 10.1566

    Wegen der im Anwendungsbereich des § 7 LuftSiG geltenden strengen Anforderungen

    Auszug aus VG Regensburg, 15.01.2024 - RN 8 K 23.900
    Umgekehrt folgt daraus, dass "zuverlässig" im Sinn dieser Normen nur ist, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit das ihm Mögliche zum Schutz der Sicherheit des Luftverkehrs zu erbringen, d.h. insbesondere die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.2004 - 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257; BayVGH, B.v. 10.8.2010 - 8 CS 10.1566 - juris Rn. 18).
  • VG München, 23.11.2017 - M 24 S 17.3938

    Widerruf der Feststellung der Zuverlässigkeit im Hinblick auf die Sicherheit des

    Auszug aus VG Regensburg, 15.01.2024 - RN 8 K 23.900
    Einen "Bonus" für bereits in der Vergangenheit überprüfte Personen sieht das Gesetz im Hinblick auf den zugrundeliegenden Maßstab nicht vor (vgl. VG München, B.v. 23.11.2017 - M 24 S 17.3938 - juris).
  • VG München, 14.11.2019 - M 24 K 19.2684

    Erfolglose Verpflichtungsklage auf erneute Feststellung der persönlichen

    Auszug aus VG Regensburg, 15.01.2024 - RN 8 K 23.900
    Die durch die Begehung von Straftaten indizierte luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit kann nur durch Tatsachen widerlegt werden, die die Straftat bei einer Gesamtwürdigung von Verhalten und Persönlichkeit des Betroffenen derart in den Hintergrund treten lassen, dass im Hinblick auf diese allein keine Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen können (vgl. VG München, Urt. v. 14.11.2019 - 24 K 19.2684 - BeckRS 2019, 29867 Rn. 28 m. w. N.).
  • VG Regensburg, 30.01.2020 - RN 8 S 20.42

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Feststellung der

    Auszug aus VG Regensburg, 15.01.2024 - RN 8 K 23.900
    Daher ist die Zuverlässigkeit bereits dann zu verneinen, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen (BVerwG, Urt. v. 15.7.2004 - 3 C 33/03 - juris; VG Regensburg, B. v. 30.1.2020 - RN 8 S 20.42 - BeckRS 2020, 3006 Rn. 35 f.).
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